Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Personenverkehr (AGB-P)
1. Leistungen
Die FRÄNKISCHE MUSEUMS-EISENBAHN E.V. Nürnberg (nachfolgend FME genannt) vermarktet und veranstaltet
Fahrten mit historischen Zügen im musealen Personensonderzugverkehr.
Die Leistungen der FME umfassen die Kosten für die Fahrzeuge, das Personal und alle betriebsnotwendigen
Anlagen für die angebotene Zugfahrt einschließlich der vom Besteller angezeigten Verkehrs- und Fotohalte.
Abweichungen des Leistungsumfanges werden im jeweiligen Reiseprospekt, Charter- bzw. Mietvertrag
festgehalten.
2. Abschluss des Vertrages
2.1 bei einem Reisevertrag (Fahrkartenkauf)
Mit dem Versenden der Fahrkartenrechnung nach vorangegangener Bestellung der Fahrkarte(n) gilt die
Fahrkartenbestellung durch den Kunden als angenommen und die AGB-P der FME als vereinbart, Gleiches gilt mit
dem Aushändigen der Fahrkarte(n).
Bei Fahrkartenbestellungen per Internet oder Infotelefon, welche weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung bei der
Geschäftsstelle der FME eingehen, besteht kein Anspruch auf Bearbeitung und Zusendung der Fahrkarte(n)
rechtzeitig vor dem Fahrttermin. Geht jedoch bis zum letzten Banktag vor dem Fahrtermin der Wert der
Fahrkarte(n) auf dem Konto der FME ein, erfolgt die Übergabe der Fahrkarte(n) im Zug, soweit dieser vor
Zahlungseingang nicht ausverkauft ist. In diesem Fall wird der Fahrpreis zurückerstattet.
2.2 bei einer Charterfahrt und Eisenbahnfahrzeuganmietung
Mit dem Versenden der Auftragsbestätigung nach vorangegangener Bestellung der Charterfahrt / Eisenbahn-
fahrzeuganmietung durch den Kunden gilt die Bestelllung der Charterfahrt / Eisenbahnfahrzeuganmietung durch
den Kunden als angenommen und die AGB-P der FME als vereinbart.
Der Vertrag kommt auch mit abweichendem Inhalt zustande, wenn der Kunde sich damit einverstanden erklärt.
Dies erfolgt in der Regel durch die Bezahlung der Anzahlungsrechnung.
Lehnt der Kunde den Vertrag mit abweichendem Inhalt ab, hat er dies unverzüglich, spätesten fünf Tage nach
Versand der Rechnung und Fahrtunterlagen der Geschäftsstelle der FME unter folgenden
Kommunikationsmöglichkeiten anzuzeigen.
Post:
FRÄNKISCHE MUSEUMS-EISENBAHN E.V. NÜRNBERG
Klingenhofstraße 70
90411 Nürnberg
Fax:
0911 815 55 69
E-Mail:
Für Rücktritte vom Vertrag gleichen Inhalts siehe Ziffer 5.
3. Mindestteilnehmerzahl
In der Regel gilt die auf den Fahrtinformationen veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl. Sofern die Angabe fehlt,
behält sich die FME vor, Fahrten nur durchzuführen, wenn eine Teilnehmerzahl von 150 zahlenden Fahrgästen
erreicht wird.
4. Änderungen der Preise und Leistungen
Änderungen und Abweichungen (z. B. im Ablauf) vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertrags-
abschluss zwingend notwendig werden, sind gestattet, soweit diese für den Kunden nicht erheblich und für die
Durchführung des Vertrages notwendig sind. Hierzu zählen insbesondere Abweichungen und Änderungen, die aus
betrieblichen Gründen zwingend erforderlich sind, wie z. B. kurzfristige Fahrplanänderungen oder Abweichungen
beim Einsatz von bestimmten Fahrzeugen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 bei einem Reisevertrag (Fahrkartenkauf)
Beim Kauf der Fahrkarte(n) in den ausgewiesenen Vorverkaufsstellen sind diese sofort bar oder unbar zu zahlen.
Bestellungen der Fahrkarte(n) über den Online-Shop oder per Infotelefon sind mit der angegebenen
Buchungsnummer und Wert an das benannte Konto der FME zu zahlen. Nach Zahlungseingang erfolgt die
Zusendung der bestellten Fahrkarte(n) mit einer Rechnung per Post beziehungsweise im Zug, wenn der
Zahlungseingang einer termingerechten Postzustellung entgegensteht (siehe Ziffer 2.1.).
5.2 bei einer Charterfahrt und Eisenbahnfahrzeuganmietung
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, stellt die FME nach der Bestellung einer Charterfahrt /
Fahrzeuganmietung ihre Leistungen wie folgt in Rechnung:
Zahlungsbedingungen bei Aufträgen bis 2.000€
100 % nach Durchführung der Leistung
Zahlungsbedingungen bei Aufträgen über 2.000€
15 % bei Auftragseingang bis
180 Tage vor dem Verkehrstag
20 % bei Auftragseingang bis
120 Tage vor dem Verkehrstag
25 % bei Auftragseingang bis
90 Tage vor dem Verkehrstag
30 % bei Auftragseingang bis
60 Tage vor dem Verkehrstag
35 % bei Auftragseingang bis
30 Tage vor dem Verkehrstag
Rest auf 100% nach Durchführung der Leistung.
Als Zahlungsziel gelten grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsdatum,
spätestens 10 Tage vor dem 1. Verkehrstag als vereinbart.
6. Rücktritt durch den Kunden
6.1 vom Reisevertrag (Fahrkartenkauf)
Der Kunde kann vor Reiseantritt vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich
an die Geschäftsstelle der FME zu erfolgen (Adresse siehe Ziffer 2). Vorverkaufsstellen sind nicht verpflichtet,
Stornierungen entgegen zu nehmen und den Fahrpreis zu erstatten.
Die FME hat nach der Bearbeitung der Buchung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Diese beträgt
25 % des Fahrpreises bis zum
30. Tag vor dem Verkehrstag
50 % des Fahrpreises bis zum
6. Tag vor dem Verkehrstag
75 % des Fahrpreises bis zum
1. Tag vor dem Verkehrstag
100 % des Fahrpreises am Fahrttag oder bei Nichtantritt der Fahrt
mindestens jedoch 15 Euro je Bearbeitungsvorgang (Einzelfahrkarte oder Sammelbestellung).
Die Rückerstattung des verbleibenden Fahrtentgeltes kann nur durch einen entsprechenden Fahrkartengutschein
erfolgen, welcher per Post an den Kunden versandt wird.
Eine Umbuchung auf einen anderen Fahrttermin ist bis zum 6. Tag vor dem Verkehrstag möglich. Die Mitteilung
der Umbuchung hat schriftlich an die Geschäftsstelle der FME unter Vorlage der bereits erhaltenen Fahrkarten zu
erfolgen (Adresse siehe Ziffer 2).
Der Kunde hat alternativ die Möglichkeit, die Fahrkarten an Dritte zu übertragen.
6.2 bei einer Charterfahrt und Eisenbahnfahrzeuganmietung
Der Kunde kann vor Reiseantritt vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich
an die Geschäftsstelle der FME zu erfolgen (Adresse siehe Ziffer 2).
Die FME hat nach der Bearbeitung der Buchung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt
soweit in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist
10 % des Auftragswertes bis zum
30. Tag vor dem Verkehrstag
25 % des Auftragswertes bis zum
6. Tag vor dem Verkehrstag
50 % des Auftragswertes bis zum
1. Tag vor dem Verkehrstag
75 % des Auftragswertes am Verkehrstag
mindestens jedoch 150 Euro für den Rücktritt vom Vertrag.
7. Rücktritt durch die FME
Eine nach Ziffer 5.2. vereinbarte Anzahlung muss innerhalb des Zahlungsziels auf dem genannten Konto der FME
eingegangen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die FME eine ersatzlose Streichung der Leistung nach
einmaliger Mahnung und Zahlungsverzug von weiteren 4 Banktagen vor. Der Besteller hat in diesem Fall die
Entschädigung gemäß Ziffer 5.2 zu entrichten.
Die FME behält es sich vor, Fahrten kurzfristig abzusetzen, falls dies aus Gründen erforderlich ist,
welche sie oder auch die durch sie vermittelten Leistungsträger nicht beeinflussen können.
(z. B. Fahrverbot wegen Waldbrandstufe, Streckensperrung etc.)
In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen gegenseitig zurückerstattet.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Besonderheiten des Betriebs mit historischen Eisenbahnfahrzeugen
Die FME veranstaltet ihre Sonderzugfahrten im Rahmen eines "Fahrenden Museums". Hierbei steht das Erlebnis
einer Fahrt in historischen Eisenbahnfahrzeugen im Vordergrund und nicht das pünktlichen Erreichen eines
vorbestimmten Reiseziels.
8.2 Leistungsänderungen
Die FME behält sich das Recht vor, bei Vorliegen besonderer Gründe, die sich insbesondere aus den Besonder-
heiten von Sonderfahrten mit historischen Fahrzeugen ergeben, eine Reise oder einzelne Programmpunkte zu
verändern. Dies kann die Reiseroute, den vorgesehenen Fahrplan oder den Einsatz von Lokomotiven und Wagen
betreffen. Derartige Abweichungen sind dann Bestandteil der Leistung und begründen für den Kunden keinerlei
Ersatzansprüche. Eine Abweichung vom geplanten Fahrzeugeinsatz berechtigt den Kunden insbesondere nicht
zum Rücktritt von der Reise oder zur Minderung des Reisepreises.
8.3 Haftung
Bei Verspätungen und ggf. daraus entstehenden Schäden hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Schadensersatz
(siehe auch Ziffer 8.1.)
Da es sich bei den Veranstaltungen der FME überwiegend um Dampfsonderzugfahrten handelt, sind Ver-
schmutzungen jeder Art (z.B. an Bekleidung, Kinderwagenstoffe etc.), insbesondere welche durch Betriebsstoffe,
Rauch und Abgase von Lokomotiven entstehen, vom Haftungsanspruch ausgeschlossen. Dies gilt besonders bei
der Besichtigung von Führerständen der Lokomotiven.
Für im Zug unbeaufsichtigt zurückgelassene Gegenstände übernimmt die FME keine Haftung.
Die Haftung der FME bei anderweitigen Schäden, welche nicht Verschmutzungen und Personenschäden sind, ist
insgesamt auf 1000 Euro je Geschädigter beschränkt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden vom
Geschädigten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Die FME haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass seine Leistung nicht mit Fehlern
behaftet ist. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort dem Zugbegleitpersonal vorzutragen und
schriftlich niederzulegen.
8.4 Hausrecht und Ausschluss von der Beförderung
Die FME übt bei allen Eigenveranstaltungen und bei allen von ihr betrieblich zu verantwortenden Fahrten das
Hausrecht aus.
Sollte ein Kunde von der (Weiter-)Beförderung bei einer Sonderzugfahrt nach Anwendung des Hausrechtes
ausgeschlossen werden, entfallen jegliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche des Kunden. Weiterhin behält
sich die FME Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden vor.
9. Schutz Ihrer persönlichen Daten
Für die Abwicklung Ihrer Fahrkartenbestellung und Durchführung der Fahrt fragen wir nach Ihrer Anschrift und
Telefonnummer bzw. Ihrem E-Mail-Kontakt um Ihnen die Fahrkarten zusenden zu können und um Sie über ggfls.
erforderliche Änderungen bei der Durchführung der Fahrt vorab informieren zu können.
Mit Abgabe Ihrer Bestellung willigen Sie in diese Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu diesem Zweck ein.
Diese werden von uns ausschließlich dafür erhoben und bearbeitet und nach Durchführung der Fahrt gelöscht.
Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Sie erhalten von uns aufgrund dieser Angaben auch keine Werbung
oder Informationen für weitere Veranstaltungen. Dazu müssen Sie die gesonderte Einwilligung am Ende des
Bestellformulars ausfüllen.
Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
10. Fremdleistungen
Die FME tritt für Leistungen, die durch Dritte erbracht werden und die als solche auch ausdrücklich angeboten oder
in der Leistungsbeschreibung bezeichnet werden (z. B. Ausflüge, Besichtigungen und Sonderveranstaltungen),
lediglich als Vermittler auf. Die FME wählt derartige Leistungserbringer nach bestem Wissen und Gewissen aus,
eine weitergehende Haftung und Gewährleistung ist ausgeschlossen. Leistungsstörungen im Verantwortungs-
bereich von Dritten sind diesem gegenüber gelten zu machen.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst
verantwortlich.
12. Salvatorische Klausel
Sollte einer oder mehrere Punkte der vorstehenden Bestimmungen nicht rechtswirksam sein, wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Punkte nicht berührt.
Nürnberg, 01.06.2018
FRÄNKISCHE MUSEUMS-EISENBAHN E.V. NÜRNBERG